Elsenfeld, 11. Mai 2005
G 8 – ja bitte, aber nicht so!
Kreis-FDP beschäftigte sich mit Risiken und Chancen der Schulreformen in Bayern
Gerade die neue Kollegstufe, bisher nur mit – zudem oft geänderten – Grobplanungen – bedacht, fand bei den Liberalen keine Gnade. Auch Linduschka sah große Probleme: „Bisher hatten die Kollegiaten im letzten Schuljahr im Durchschnitt ungefähr 25 Wochenstunden, konnten sich also intensiv mit der Facharbeit und dann mit der Vorbereitung auf die Abiturprüfung beschäftigen. Jetzt sollen die Mädchen und Jungen im Abschlussjahr 34 Wochenstunden unterrichtet werden. Wo bleibt da noch Zeit, sich gründlich auf die zentralen Prüfungen vorzubereiten, wo bleibt da die Chancengleichheit der bayerischen Absolventen mit Abiturienten aus anderen Bundesländern?“ Einen weiteren Kritikpunkt der Kreis-FDP formulierte der Referent ebenfalls deutlich: „Wir waren schon immer für Selbstverantwortung und für möglichst große Freiheit der einzelnen Schule. Jetzt aber bekommen die Schulen plötzlich scheinbar große Freiheiten, die oft nur den Sinn haben, die Verantwortung für die Mangelverwaltung an die Basis abzugeben. So sieht Freiheit aber nicht aus!“ Ein Beispiel dafür sei, dass von München aus immer kompliziertere Arbeitszeitmodelle, die fast ausnahmslos auf größere Belastung der Lehrer hinausliefen, eingeführt würden, deren schwierige Verwaltung aber an die einzelnen Schulen abgeschoben werde. Linduschka: „Früher nannte man so etwas ‚Schwarze Peter-Spiel!“
Chancen gebe es in der Reform der Gymnasien, eine Steigerung der Abiturientenquote damit verbinden zu wollen, so die Liberalen, gleiche der Quadratur des Kreises. Ebenfalls von der Kreis-FDP sehr kritisch beurteilt: der Umgang des Ministeriums mit den Hauptschulen. „Die bevorstehende Schließung von Teilhauptschulen auch im Landkreis Miltenberg sehen wir mit großer Besorgnis“, so Linduschka. Mindestens müsse die Regierung die Kosten, die aus der Einführung der sechsstufigen Realschule entstanden seien und jährlich neu entstünden, fairerweise voll übernehmen und dürfe sie nicht auf die kommunale Ebene abwälzen. Und das unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt der Einführung der R 6 schon das Konnexitätsprinzip in der Bayerischen Verfassung verankert gewesen sei.